Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1.     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Fassung für sämtliche Verträge (Werkverträge, Kaufverträge, etc.), die zwischen der FIXINGGROUP GmbH und dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend “Kunde“ genannt) abgeschlossen werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden AGB einverstanden und an sie gebunden.

1.2.     Mündliche Vereinbarungen zwischen der FIXINGGROUP GmbH und dem Kunden sind unwirksam, sofern sie nicht schriftlich von der FIXINGGROUP GmbH bestätigt werden.

1.3.     Die AGB sind unter www.fixinggroup.com/agb jederzeit abrufbar und können auch als PDF-Version ab­gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Nur auf Anforderung wird eine gedruckte Fassung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB zur Verfügung gestellt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB.

1.4.     Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Formblätter des Kunden werden auf keinen Fall Vertragsbestandteil.

1.5.     Bei ständigen Geschäftsbeziehungen gelten spätere, auch allenfalls mündlich erteilte Aufträge, selbst ohne gesonderten Hinweis darauf, als zu den AGB der FIXINGGROUP GmbH erteilt.

1.6.     Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumenten­schutzgesetzes (KSchG) gelten die vorliegenden AGB insoweit, als sie nicht zwingend anzu­wendenden Bestimmungen des KSchG oder FAGG widersprechen.
 

2. Vertragsabschluss

2.1.     Die FIXINGGROUP GmbH behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsportfolio inhaltlich jederzeit zu verändern. Das bedeutet, dass alle technischen Angaben und Beschreibungen des Vertragsgegenstandes (in Prospekten, Katalogen, Preislisten, Websites usw.) frei­bleibend und unverbindlich sind.

2.2.     Der Auftrag eines Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar und ist der Kunde für eine angemessene, jedoch mindestens dreißigtägige (30) Frist (Fristenlaufbeginn mit Zugang des Angebotes an die FIXINGGROUP GmbH) daran gebunden.

2.3.     Die Annahme des Angebotes erfolgt erst durch den Versand der bestellten Produkte an den Kunden. Lediglich dann, wenn der Kunde Werkleistungen in Auftrag geben sollte, wird das Angebot des Kunden bereits mit Übermittlung einer Auftragsbestätigung (schriftlich oder per E-Mail), welche die Produkte bzw. Leistungen sowie die Preis-, Zahlungs-, und Lieferkonditionen enthält, durch die FIXINGGROUP GmbH angenommen.

2.4.     Der FIXINGGROUP GmbH steht es frei, Aufträge nicht anzunehmen.

3. Kaufpreis / Werklohn
 

3.1.     Kaufpreis

3.1.1. Die auf der Website www.fixinggroup.com und in Prospekten der FIXINGGROUP GmbH angeführten Preise sind die unverbindlich empfohlenen Verkaufspreise ab Werk. Die Preise sind ab dem Tag der Veröffentlichung bis auf Widerruf gültig. Durch Veröffentlichung neuer Preise verlieren alle vorangegangenen Preise ihre Gültigkeit. Fehler sowie Tagespreisänderungen bleiben vorbehalten.

3.1.2. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Nettopreise in Euro exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie exklusive aller mit einem Versand entstehender Spesen und Kosten (zB Verpackungskosten, Versandkosten, etc.). Die gesetzliche Umsatzsteuer sowie alle mit einem Versand entstehenden Spesen und Kosten, Vertragsgebühren, Aus- und Einfuhrabgaben sowie Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren etc. trägt der Kunde.

3.1.3. Bei Verkäufen an Kunden außerhalb der Europäischen Union (EU) fällt keine Umsatz­steuer an. Diese Kunden müssen aber die jeweiligen nationalen Einfuhrgebühren entrichten. Bei Verkäufen an Kunden außerhalb Österreichs aber innerhalb der EU fällt unter Nachweis einer gültigen UID-Nummer keine österreichische Umsatzsteuer an. Diese Unternehmer haben jedoch die Umsatzsteuer in ihrem Heimatstaat zu entrichten. Die Verrechnung erfolgt in Euro.

3.2.     Werklohn

3.2.1. Werklöhne sind zwischen der FIXINGGROUP GmbH und dem Kunden stets individuell zu vereinbaren.

4. Zahlungsbedingungen 

4.1.     Die Rechnungen der FIXINGGROUP GmbH sind zahlbar, unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet der Recherche der Mängelrüge, innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto. 

4.2.     Werden ausnahmsweise Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen, so tritt bei Verzug auch mit nur einer Rate Terminverlust ein und werden sämtliche offene Forderungen der FIXINGGROUP GmbH unverzüglich zur Gänze fällig.

4.3.     Der Kunde ist bei einem Zahlungsverzug verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz an die FIXINGGROUP GmbH zu bezahlen. Der Kunde ist bei Zahlungs­verzug weiters verpflichtet, der FIXINGGROUP GmbH sämtliche durch den Zahlungsverzug entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich die FIXINGGROUP GmbH ausdrücklich vor.

4.4.     Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aus welchen Gründen immer zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen.

4.5.     Die FIXINGGROUP GmbH behält sich das Recht vor, vom Kunden Anzahlungen zu verlangen. Dieses Recht kann von der FIXINGGROUP GmbH auch vor Leistungserbringung ausgeübt werden.

5. Liefer- (Leistungs)bedingungen

5.1.     Sämtliche Liefer- (Leistungs)termine und Liefer- (Leistungs)fristen sind ungefähr und unverbindlich. Ist die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes möglich, setzt die FIXINGGROUP GmbH den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis und gewährt dieser der FIXINGGROUP GmbH eine angemessene Nachfrist von mindestens sechs Wochen. Bei ungenütztem Verstreichen dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt mit Setzung der Nachfrist mitgeteilt hat. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung/Leistung oder Nichterfüllung sind aus­geschlossen.

5.2.     Die FIXINGGROUP GmbH ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt. Teilleistungen oder Teillieferungen sind vom Kunden abzunehmen. Die FIXINGGROUP GmbH ist zu einer Teilrechnungslegung berechtigt und ist die Teilrechnung vom Kunden zu den festgelegten Zahlungskonditionen unter Punkt 4. zu bezahlen.

5.3.     In folgenden Fällen werden die Liefer- bzw. (Leistungs)fristen iSd Punkt 5.1. unterbrochen und beginnen sie erst nach Wegfall des  Unterbrechungsgrundes neu zu laufen: Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Kunden; Verzug des Vorlieferanten mit der Belieferung der FIXINGGROUP GmbH; technische Gebrechen an Produktions- und Transportanlagen und sonstige Fälle höherer Gewalt.

5.4.     Sollte eine Unterbrechung im Sinne des Punktes 5.3. länger als zwei Monate dauern, sind sowohl die FIXINGGROUP GmbH als auch der Kunde berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Dieses Recht steht dem Kunden dann nicht zu, wenn er die Unterbrechung zu vertreten hat.

5.5.     Die Lieferung erfolgt an die Kundenadresse. Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben durch den Kunden trägt dieser alle daraus entstehenden Kosten. Eine Haftung der FIXINGGROUP GmbH ist ausgeschlossen.

5.6.     Das Risiko des Verlustes und der Beschädigung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Beförderer (Spediteur, Frachtführer, Post udgl.) auf den Kunden (Unternehmer) über. Die Ware wird von der FIXINGGROUP GmbH gegen Transportschäden nur über ausdrückliche schriftliche Anweisung und auf Rechnung und Kosten des Kunden versichert.

5.7.     Wird die Lieferung oder Leistung vom Kunden nicht abgenommen, steht der FIXINGGROUP GmbH unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Im Falle eines Vertragsrücktritts der FIXINGGROUP GmbH ist der Kunde verpflichtet, der FIXINGGROUP GmbH den Nichterfüllungsschaden zu ersetzen. Die FIXINGGROUP GmbH hat im Fall eines Vertragsrücktritts die Wahl, auch ohne konkreten Schadensnachweis, 30 % der vereinbarten Auftragssumme als pauschalen Schadenersatz zu begehren.

5.8.     Die Rücksendung einer gelieferten Ware durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zu­stimmung der FIXINGGROUP GmbH und erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bei einer Rücksendung sind immer Lieferschein- und/oder Rechnungs­nummer anzuführen.

5.9.     Die Verpackung der gelieferten Waren wird von der FIXINGGROUP GmbH nicht zurückgenommen.

5.10.  Der Aufwand, der uns durch die Rücksendung, Manipulation sowie neuerlichen Verkauf entsteht, wird bei der Gutschrift für die Kaufpreisforderung in der Höhe von   20 % in Abzug gebracht.

6. Gewährleistung, Schadenersatz und Produkthaftung

6.1.     Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen unter nachfolgenden Maßgaben.

6.2.     Warenbeschreibungen in Prospekten, Katalogen, Preislisten, auf der Website der FIXINGGROUP GmbH usw., wie zum Beispiel Abbildungen, Maß- oder Gewichtsangaben, stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar und sind unverbindlich und freibleibend.

6.3.     Für Gebrauchtwaren wird die Gewährleistungsfrist auf sechs Monate eingeschränkt.

6.4.     Der Kunde hat bei sonstigem Verlust aller Ansprüche die gelieferte Ware oder die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt der Lieferung bzw. der Fertigstellungsanzeige durch die FIXINGGROUP GmbH zu überprüfen. Fest­gestellte Mängel sind unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefs in detaillierter Weise zu rügen. Erst später zutage tretende Mängel sind ebenso unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich und detailliert anzuzeigen.

6.5.     Bei Verletzung vertraglich übernommener oder gesetzlicher Verpflichtungen haftet die FIXINGGROUP GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Personenschäden sind hiervon ausgenommen. Der Ersatz des entgangenen Gewinns sowie reiner Vermögensschäden ist aus­geschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen. Dies gilt auch für den Ersatz des Mangelfolgeschadens. Bei sonstigem Verfall sind sämtliche Schadenersatzansprüche gegen die FIXINGGROUP GmbH binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.

6.6.     Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in Abmessung, Ausstattung, Material oder ähnlichem stellen keinen Mangel dar. Werden durch den Kunden Veränderungen und / oder Verarbeitungen an den Waren oder Leistungen der FIXINGGROUP GmbH vor­genommen, führt dies zu einem vollständigen Verlust jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Selbiges gilt im Falle einer unsachgemäßen Behandlung der gelieferten Ware oder erbrachten Leistung.

6.7.     Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss auch auf seine Abnehmer zu überbinden.
 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1.     Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bzw. Werklohnes samt sämtlicher Nebenforderungen (zB Versandkosten, etc.) im Eigentum der FIXINGGROUP GmbH. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist die FIXINGGROUP GmbH berechtigt, die Herausgabe der in ihrem Eigentum stehenden Waren auch ohne Vertragsrücktritt zu verlangen und diese beim Kunden abzuholen, wobei der Kunde auf die Geltendmachung eines allfälligen Zurückbehaltungsrechts verzichtet.

7.2.     Wenn der Kunde Waren, die unter Eigentumsvorbehalt der FIXINGGROUP GmbH stehen, weiterveräußert, tritt die Kaufpreisforderung des Kunden an die Stelle des vorbehaltenen Eigentums. Diese Kaufpreisforderung ist mit dem Zeitpunkt ihres Entstehens an die FIXINGGROUP GmbH abgetreten.

8. Weiterverkauf

8.1.     Werden Produkte der FIXINGGROUP GmbH durch den Kunden weiter veräußert, hat dieser die Originalproduktbezeichnung zu verwenden. Im Übrigen ist dem Kunden eine Verwendung der Marken und/oder Produktbezeichnungen der FIXINGGROUP GmbH ohne schriftliche Zustimmung derselben nicht gestattet.


9. Forderungsabtretung
 

9.1.     Die FIXINGGROUP GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen gegen den Kunden an Dritte abzutreten. Eine Abtretung von Forderungen des Kunden gegen die FIXINGGROUP GmbH erfordert jedoch die vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der FIXINGGROUP GmbH.
 

10. Datenschutz

10.1.  Die Mitarbeiter der FIXINGGROUP GmbH unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.

10.2.  Der Kunde anerkennt, dass die Verwendung der in einem Vertrag mit der FIXINGGROUP GmbH angeführten Daten über den Kunden für Zwecke der Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet. Kundendaten werden nicht un­autorisiert an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass dies für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich ist. Die zur Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat das Recht auf seine personenbezogenen Daten zuzugreifen und diese richtig zu stellen.

10.3.  Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, dass eine Anfrage an die Creditreform erfolgen kann. Der Kunde ist weiters damit einverstanden, dass die FIXINGGROUP GmbH im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden alle Daten an die Creditreform übermittelt und dieser diese Daten Dritten zugänglich macht.

10.4.  Der Kunde ist einverstanden, über weitere Leistungen und Produkte der FIXINGGROUP GmbH, wie Veranstaltungen, oder Publikationen usw., auch per E-Mail informiert zu werden. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden (§ 28 DSG).
 

11. Website

11.1.  Die Informationen auf der Website www.fixinggroup.com der FIXINGGROUP GmbH wurden von dieser mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebots der Website der FIXINGGROUP GmbH wird ausdrücklich ausgeschlossen. Von Inhalten anderer mit Link verbundener Websites distanziert sich die FIXINGGROUP GmbH ausdrücklich und hält fest, dass sie sich deren Inhalt nicht zu Eigen gemacht hat.

12. Urheberrecht
 

12.1.  Alle Nachrichten, Grafiken und das Design der Website der FIXINGGROUP GmbH dienen ausschließlich der persönlichen Information des Kunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Daten genießen den Schutz nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die Bearbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe der Website und deren Inhalt überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Sämtliche von der FIXINGGROUP GmbH erstellte Entwürfe, Planungen und sonstige Unterlagen sind alleiniges Eigentum der FIXINGGROUP GmbH und dürfen vom Kunden nicht (weiter-)verwendet oder dritten Personen zugängig gemacht werden.

13. Gerichtsstand / anwendbares Recht / Erfüllungsort / salvatorische Klausel

13.1.  Diese AGB sowie alle zwischen der FIXINGGROUP GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie unter Ausschluss nationaler und internationaler Kollisionsnormen.

13.2.  Für Streitigkeiten jeglicher Art aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder einem zwischen der FIXINGGROUP GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag ist ausschließlich das am Sitz der FIXINGGROUP GmbH sachlich zuständige Gericht zuständig.

13.3.  Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist der Sitz der FIXINGGROUP GmbH.

13.4.  Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche, die den gewollten am nächsten kommen.

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